Für Privatpatienten

Information für Privatpatienten
Was Sie beachten sollten, wenn Sie eine Psychotherapie brauchen
Die Hinweise für gesetzlich Versicherte gelten überwiegend auch für Sie. Es gibt allerdings – außer, daß Sie natürlich, wie bei jedem Arzt, auch von Ihrem Therapeuten eine Rechnung erhalten, die Sie selbst begleichen müssen – ein paar Besonderheiten, die Sie beachten sollten. Privatversicherungen variieren bei Psychotherapie insgesamt untereinander außerordentlich in Ihren Leistungen. Und oft unterscheiden sich auch bei einer Gesellschaft je nach gewähltem Tarif die Leistungen noch erheblich – eine weitgehend unbekannte Tatsache, die jeder der den Umstieg von gesetzlicher zu privater Versicherung plant, genauestens beachten sollte.
… Private Versicherungen erstatten – genau wie auch sonst auch bei ärztlicher Behandlung – die Rechnungen ärztlicher Psychotherapeuten in der Regel bis zum 2,3fachen Satz. Trotzdem können Sie bei Psychotherapie leider nicht einfach davon ausgehen, daß die Leistungen der Privaten – wie man es eigentlich erwarten sollte – in jedem Fall besser sind als die der gesetzlichen Krankenkassen.
In einigen Fällen trifft sogar eindeutig das Gegenteil zu. So gibt es Versicherungen bzw. Tarife, bei denen Psychotherapie bei allen kassenzugelassenen Psychotherapeuten – d.h. auch bei Nicht-Ärzten – zwar bis zum üblichen 2,3 fachen Satz erstattet wird, aber leider nur 25 oder 30 Stunden im Jahr.  …
(So) sieht es bei Langzeitbehandlungen (über 30 Stunden) aus. Deren Kosten werden leider – wie erwähnt – auch bei Ärzten nicht immer in voller Länge übernommen. Es gibt eher nur wenige hier empfehlenswerte Versicherungen bzw. Tarife, die auch Langzeittherapien bei allen Vertrags-(Richtlinien) Psychotherapeuten, d.h. ärztlichen, Psychologischen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten miteinschließen, ähnlich wie bei den gesetzlichen Kassen – im Gegensatz zur Kurzzeittherapie aber in der Regel antrags- und gutachterpflichtig. Dabei können die Leistungen durchaus variieren, d.h. sie können hinsichtlich Höhe der Erstattung und auch der Stundenzahl über die der gesetzlichen Kassen hinausgehen.

Fazit
Zusammenfassend könnte man sagen: Falls Sie bei Ihrer Privat-Versicherung einen Tarif abgeschlossen haben sollten, der nur unzureichend oder auch gar keine psychotherapeutische Leistungen einschließt (bitte erkundigen Sie sich oder schauen Sie in den Versicherungsbedingungen nach), sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht besser diesen Tarif – möglichst vor der Beantragung einer Psychotherapie – wechseln. (Schließlich kann jeder unerwartet Psychotherapie benötigen – und das kann dann sehr teuer werden!) Wenn Sie allerdings von Ihrer Versicherung eine Behandlung in der Länge wie bei den gesetzlichen Kassen bei einem kassenzugelassen psychologischen Psychotherapeuten, bei einem Arzt oder ggf. auch bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Vertragspsychotherapeuten) in voller Höhe erstattet bekommen, dann können Sie – vergleichsweise – zufrieden sein und sind auf alle Fälle gut genug versichert. …(Dr. F.R. Deister, bvvp)