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Information für Kassen-Patienten
Wann Sie zu einem Vertragspsychotherapeuten gehen sollten
Psychische Störungen oder psychische Probleme, die einer Behandlung bedürfen, sind häufiger, als man gemeinhin denkt. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, daß ca. ein Viertel der Normalbevölkerung in Deutschland unter psychischen Störungen leidet, die Krankheitswert haben, und daß über zweidrittel der Patienten in der hausärztlichen Praxis ebenfalls diagnostizierbare psychische Störungen aufweisen (Schepank 1994, Tress et al. 1997, zit. n. Keller u. Rudolf 1997).
Zu diesen Störungen gehören neurotische Beeinträchtigungen (z.B. Ängste, neurotische Depressionen, Zwänge, neurotische Beziehungs- und Kontaktstörungen, Selbstwertprobleme), psychosomatische und psychisch mitbedingte Krankheiten (z.B. sexuelle Störungen, Eßstörungen, Magengeschwüre, Bronchialasthma, psychogene Kopfschmerzen, Herzneurosen) oder auch schwerere seelische Störungen (z.B. Süchte, soziale Auffälligkeiten oder Psychosen). An sich sollte der Hausarzt in der Lage sein, zu erkennen, wann er einem Patienten selber helfen kann, wann er ihn zum Psychiater überweisen sollte und wann er ihn stattdessen zum Psychotherapeuten zur alleinigen oder zur Mitbehandlung schicken sollte. Leider wissen aber auch viele Hausärzte noch immer zu wenig über psychotherapeutische Möglichkeiten oder vertrauen zu sehr und zu lange auf die Möglichkeiten von Psychopharmaka, die von der Pharmaindustrie und einigen - von der Pharmaindustrie gesponserten - Ärztezeitungen angepriesen werden, so daß viele psychotherapiebedürftige Patienten oft erst nach zahllosen, aber letztlich unnützen Medikamenten-Behandlungen und jahrelangen Ärzte-Odysseen endlich beim Psychotherapeuten landen. Da auch heute immer noch durchschnittlich 7-9 Jahre vergehen, bis die Bedeutung psychosozialer Zusammenhänge für das jeweilige Krankheitsbild erkannt wird, ist aber bereits viel kostbare Zeit verstrichen und so kommen viele Patienten chronifiziert und damit vielleicht zu spät zum Psychotherapeuten (Meyer et al. 1991, zit. n. Keller u. Rudolf 1997).

Warum Sie zu einem Vertragspsychotherapeuten gehen sollten
Vertrags- oder Richtlinien-Psychotherapeuten sind Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die nach ihrem Hochschulstudium eine wissenschaftlich und sozialrechtlich anerkannte Psychotherapieausbildung nachgewiesen haben. Nur so erhalten Vertragspsychotherapeuten ihre Kassenzulassung, die ihnen erlaubt, nach den geltenden Psychotherapie-Richtlinien zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln.
Dies ist zu unterscheiden von der - nunmehr im Psychotherapeutengesetz geforderten - Approbation, die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Berufsausübung erlaubt, nicht jedoch automatisch eine (sozialrechtliche) Kassenzulassung beinhaltet, da die Approbation nicht auf einer Ausbildung in Verfahren beruhen muß, die auch vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen anerkannt sind. Ein approbierter Psychotherapeut kann also auch in psychotherapeutischen Verfahren ausgebildet sein, die zwar wissenschaftlich anerkannt sind, aber von den Krankenkassen trotzdem nicht bezahlt werden. Wer allerdings ab 1.1.1999 weder approbierter Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut noch ärztlicher Psychotherapeut ist, darf sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Psychotherapeut nennen.
Bei Vertragspsychotherapeuten steht Ihnen also eine psychotherapeutische Behandlung zu, die zu Lasten ihrer Krankenkasse geht, wenn Psychotherapie indiziert ist. Kassenanerkannte Verfahren sind psychoanalytische, tiefenpsychologisch fundierte und verhaltenstherapeutische Therapieformen. Das Spektrum reicht dabei von Einzel- bis Gruppentherapie, von Kurzzeittherapie mit ca. einer Wochenstunde über mittelfristige Therapieformen mit 1-2 Wochenstunden bis zur hochfrequenten Langzeittherapie mit 3-4 Wochenstunden. Die Dauer variiert daher von insgesamt nur wenigen Stunden bis zur maximalen Kassenleistung von 300 Stunden über 2-3 Jahre.
Die Therapieform, die Ihnen ein Vertragspsychotherapeut vorschlägt, hängt einerseits von Art, Umfang und Schwere Ihrer Problematik ab, andererseits aber auch von der jeweiligen psychotherapeutischen Ausbildung des Therapeuten. Trotzdem wird ein psychoanalytischer Therapeut Ihnen keine analytische Behandlung anbieten, wenn eigentlich eine verhaltenstherapeutische Behandlung indiziert ist - und umgekehrt. Er wird Ihnen aufgrund seines Eindrucks im ersten oder zweiten Gespräch einen entsprechend ausgebildeten Kollegen empfehlen. Eine solche Empfehlung für eine bestimmte Therapieform (Indikation) kann Ihnen ein ausgebildeter Vertrags- oder Richtlinien-Psychotherapeut in der Regel aufgrund seiner Erfahrung begründeter und fundierter geben, als z.B. ein nicht-psychotherapeutisch vorgebildeter Arzt oder Berater. Auch ob statt einer psychotherapeutischen eher eine medikamentöse Behandlung bei einem Psychiater angezeigt ist, kann der Psychotherapeut Ihnen ebenfalls sagen.

Wie Sie einen Vertragspsychotherapeuten finden
Die Adressen der in Ihrer Nähe niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten bekommen sie von der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder von Ihrer Krankenkasse. In einigen Städten gibt es auch psychotherapeutische Ambulanzen, die Ihnen bei der Suche nach einem freien und passenden Therapieplatz helfen. Die Beratungen dort werden nach Vorlage Ihrer Kassen-Chipkarte durch Vertrags- oder Richtlinienpsychotherapeuten durchgeführt. (Vorsicht bei Beratungen, die Sie bezahlen sollen oder deren Kosten Sie vorstrecken müssen!). ...
Um einen Vertragspsychotherapeuten aufzusuchen, brauchen Sie keine vorherige Konsultation bei einem Arzt und auch keine Überweisung. Wenn sie keinen Therapeuten kennen und auch keine qualifizierte Empfehlung haben, suchen Sie sich einfach einen aus den o.g. Listen aus. Obwohl Sie hier oft zwischen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten wählen können, ist es für sie in der Regel zunächst nicht so wichtig, welchen Vorberuf ihr Behandler hat. (Nur der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut, der keine Erwachsenen behandeln darf, bildet hier eine Ausnahme.) Auch ob dieser Behandler in Ihrem Fall am Besten ein Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, ein Arzt mit Zusatztitel "Psychoanalyse" oder "Psychotherapie", ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, ein psychologischer Psychoanalytiker oder auch ein psychologischer Verhaltenstherapeut sein sollte, können Sie selbst ohne vorherige Fachberatung normalerweise weder beurteilen noch vorher wissen.
Rufen sie am besten kurz vor der vollen Stunde oder zu einer auf dem Anrufbeantworter angegebenen Zeit an. Je nach Versorgungsdichte müssen Sie evtl. bei mehr als einem Vertragspsychotherapeuten anrufen, bevor Ihnen ein Erstgespräch angeboten wird. In unterversorgten Gebieten - d.h. auf dem Land, in Kleinstädten und in den neuen Bundesländern - kann es vorkommen, daß Sie nach den Erstgesprächen mehrere Monate auf einen festen Therapieplatz warten müssen.
(Dr. F.R. Deister, bvvp)
Quellen:
- Keller, W., Westhoff, G., Dilg, R., Rohner, R., Stundt, H.H. et al.: Langzeitstudien zeigen Langzeitwirkung: Ergebnisse einer empirischen Untersuchung zu Effektivität der (jungianischen) Psychoanalyse und Psychotherapie - eine katamnestische Studie. Vortrag Workshop zur Qualitätssicherung mit dem VdAK Siegburg 1997
- Meyer, A.E., Richter, Grawe, K.: Forschungsgutachten zu Fragen eines Psychotherapeutengesetzes. Uni-Krankenhaus Hamburg-Eppendorf 1997
- Schepank, H.: Der Beeinträchtigungsschwere-score (BSS) für psychogene Erkrankungen. Weinheim 1994
- Tress, W., Kruse, J., Heckrath, C., Schmitz, N., Alberti., L.: Psychogene Erkrankungen in den hausärztlichen Praxen. Zsch. psychosom. Med. 43, 211-233, 1997