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Information für Privat-Patienten
Was Sie beachten sollten, wenn Sie eine Psychotherapie brauchen
Die Hinweise für gesetzlich Versicherte gelten überwiegend auch für Sie. Es gibt allerdings - außer, daß Sie natürlich, wie bei jedem Arzt, auch von Ihrem Therapeuten eine Rechnung erhalten, die Sie selbst begleichen müssen - ein paar Besonderheiten, die Sie beachten sollten. Privatversicherungen variieren bei Psychotherapie insgesamt untereinander außerordentlich in Ihren Leistungen. Und oft unterscheiden sich auch bei einer Gesellschaft je nach gewähltem Tarif die Leistungen noch erheblich - eine weitgehend unbekannte Tatsache, die jeder der den Umstieg von gesetzlicher zu privater Versicherung plant, genauestens beachten sollte.
Nachteile bei Privatversicherungen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei nachgewiesener Notwendigkeit die gesamten Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei einem zugelassenen ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (Vertragspsychotherapeuten) bis zu einer maximalen Stundenzahl von 300 Stunden. Private Versicherungen erstatten - genau wie auch sonst auch bei ärztlicher Behandlung - die Rechnungen ärztlicher Psychotherapeuten in der Regel bis zum 2,3fachen Satz. Trotzdem können Sie bei Psychotherapie leider nicht einfach davon ausgehen, daß die Leistungen der Privaten - wie man es eigentlich erwarten sollte - in jedem Fall besser sind als die der gesetzlichen Krankenkassen.
In einigen Fällen trifft sogar eindeutig das Gegenteil zu. So gibt es Versicherungen bzw. Tarife, bei denen Psychotherapie bei allen kassenzugelassenen Psychotherapeuten - d.h. auch bei Nicht-Ärzten - zwar bis zum üblichen 2,3 fachen Satz erstattet wird, aber leider nur 25 oder 30 Stunden im Jahr. Wenn man weiß, daß es psychische Probleme und Störungen gibt, bei denen ca. 160 Stunden im Jahr über mehrere Jahre hinweg notwendig werden können, dann wird hier der Privatpatienten-Status möglicherweise recht teuer. ...
Vorteile bei Privatversicherungen
Gibt es denn gar keine Vorteile bei den Privaten? Schließlich genießt man als Privatpatient doch sonst besondere Privilegien in ärztlichen Praxen und wird von vielen Ärzten bevorzugt und besonders gut und gründlich versorgt? Doch, solche Vorzüge gibt es auch im Bereich Psychotherapie. Wenn Sie z.B. für eine psychotherapeutische Beratung, eine Krisenbehandlung oder eine kürzere Psychotherapie ei-nen Psychotherapeuten aufsuchen, sind Sie in der Regel dort gerne gesehen, weil Sie das Kassenbudget nicht belasten. Auch erstatten fast alle Versicherungen zumindest bei ärztlich-psychotherapeutischer Behandlung bis zum 2,3fachen Satz (das ist ca. 1/3 mehr als bei den gesetzlichen Kassen) ... - in vielen Fällen sogar ohne umständliche Antrags- und Genehmigungsprozedur.
Anders sieht es bei Langzeitbehandlungen (über 30 Stunden) aus. Deren Kosten werden leider - wie erwähnt - auch bei Ärzten nicht immer in voller Länge übernommen. Es gibt eher nur wenige hier empfehlenswerte Versicherungen bzw. Tarife, die auch Langzeittherapien bei allen Vertrags-(Richtlinien) Psychotherapeuten, d.h. ärztlichen, Psychologischen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten miteinschließen, ähnlich wie bei den gesetzlichen Kassen - im Gegensatz zur Kurzzeittherapie aber in der Regel antrags- und gutachterpflichtig. Dabei können die Leistungen durchaus variieren, d.h. sie können hinsichtlich Höhe der Erstattung und auch der Stundenzahl über die der gesetzlichen Kassen hinausgehen (vgl.
Info für Kassenpatienten).
Andere eventuell eingeschlossene besondere Leistungen sollten Sie allerdings sehr genau und kritisch prüfen. So übernehmen manche Versicherungen sogar Behandlungen bei nicht-kassenzugelassenen psychologischen Psychotherapeuten. Diese Therapeuten sind somit keine Vertragspsychotherapeuten, sie haben den Ausbildungs-Nachweis in kassenanerkannten (Richtlinen-)Verfahren nicht erbracht und wenden Therapiemethoden an, die vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen nicht anerkannt sind. Die Behandlungskosten werden daher von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Da ein solcher Therapeut für seine gesetzlich verlangte Approbation auch Kenntnisse in wissenschaftlich anerkannten Verfahren nachgewiesen haben muß, um überhaupt praktizieren zu dürfen, heißt das nicht, daß die angewendeten Methoden fragwürdig sein sein müssen, aber es steht ihm frei, auch andere, wissenschaftlich nicht geprüfte Verfahren des "Psychomarktes" anzuwenden und abzurechnen - was dann auch häufig geschieht. Vor allem bei nicht-approbierten Therapeuten - z.B. praktischen Psychologen oder Heilpraktikern - sollten Sie sehr vorsichtig sein. Denn wer Ihnen ab 31.3.1999 eine psychotherapeutische Behandlung anbietet, muß als Arzt, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert sein, alles andere ist ungesetzlich!
Fazit
Zusammenfassend könnte man sagen: Falls Sie bei Ihrer Privat-Versicherung einen Tarif abgeschlossen haben sollten, der nur unzureichend oder auch gar keine psychotherapeutische Leistungen einschließt (bitte erkundigen Sie sich oder schauen Sie in den Versicherungsbedingungen nach), sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht besser diesen Tarif - möglichst vor der Beantragung einer Psychotherapie - wechseln. (Schließlich kann jeder unerwartet Psychotherapie benötigen - und das kann dann sehr teuer werden!) Wenn Sie allerdings von Ihrer Versicherung eine Behandlung in der Länge wie bei den gesetzlichen Kassen bei einem kassenzugelassen psychologischen Psychotherapeuten, bei einem Arzt oder ggf. auch bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Vertragspsychotherapeuten) in voller Höhe erstattet bekommen, dann können Sie - vergleichsweise - zufrieden sein und sind auf alle Fälle gut genug versichert. ...
Versicherungen dürfen wir Ihnen nicht empfehlen - Sie müssen leider selber die vertraglich zugesicherten Psychotherapieleistungen der verschiedenen Versicherer vergleichen. Aber wir können Ihnen Hinweise geben, wie Sie einen qualifizierten Psychotherapeuten finden: Am einfachsten ist es, wenn Sie sich von Ihrer örtlichen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine Liste aller Vertragspsychotherapeuten schicken lassen. ..Einen Behandler ihrer Wahl rufen Sie dann - wenn nicht anders angegeben - am besten 5 Minuten jeweils vor der vollen Stunde an (vgl.
Info für Kassenpatienten).
(Dr. F.R. Deister, bvvp)